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Pflegerische Leistungen

Unsere Pflegefachpersonen übernehmen in Zusammenarbeit mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt die Pflege, Begleitung und medizinische Betreuung bei Ihnen zu Hause.

Pflegerische Leistungen

  • Abklärungs- und Beratungsgespräch
  • Behandlungen nach ärztlicher Verordnung wie z.B. Spritzen, Infusionen, Wundbehandlungen, Katheterisieren, Verabreichung von Medikamenten
  • Pflege und Betreuung von Schwerkranken und Sterbenden
  • Unterstützung und Anleitung zur Selbsthilfe bei der Körperpflege und der Mobilisation

Die Dienstleistungen erbringen wir täglich von 07.00 bis 22.00 Uhr. Von 22.00 bis 7.00 Uhr ist die Nachtspitex zuständig.

Kosten
Die pflegerischen Leistungen werden abzüglich des Selbstbehaltes von der obligatorischen Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen. Die aktuellen Tarife entnehmen Sie dem separaten Tarifblatt.

Ärztliche Spitexverordnung
Damit Spitex die genannten Leistungen erbringen kann, ist eine „ärztliche Spitex-Verordnung“ erforderlich. Sie erhalten diese bei Ihrem behandelnden Arzt.

Abmeldungen
Abmeldungen geplanter Spitex-Einsätze (Notfälle ausgenommen) im Minimum 24 Stunden im Voraus. Nicht rechtzeitig abgemeldete Einsätze werden mit einer Absagepauschale in Rechnung gestellt.

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